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Unter gewissen Voraussetzungen

Italien führt freie Tage wegen kranker Haustiere ein: Was gilt in Deutschland?

Hund beim Tierarzt: In Deutschland darfst du dich wegen eines kranken Haustieres nicht einfach bei der Arbeit abmelden.
Hund beim Tierarzt: In Deutschland darfst du dich wegen eines kranken Haustieres nicht einfach bei der Arbeit abmelden. Getty Images
In Italien kann man sich künftig unter bestimmten Voraussetzungen freinehmen, wenn das Haustier krank ist. Ist das in Deutschland auch erlaubt?

Italien geht beim Thema Haustiere einen ungewöhnlichen Schritt: Wer seinen kranken Hund oder seine Katze versorgen muss, kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine Lizenz zur Pflege kranker Haustiere beantragen – und dafür sogar bezahlt freigestellt werden. Die neue Regelung erregt international Aufmerksamkeit.

Wie das Nachrichtenportal „Infobae“ berichtet, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Italien bis zu drei Tage pro Jahr freinehmen, um sich um ein krankes Haustier zu kümmern. Doch was steckt hinter dieser Maßnahme?

Neue Regelung: Freistellung bei krankem Haustier in Italien

Die Idee hinter der neuen Regelung ist klar: Haustiere gelten für viele Halterinnen und Halter längst als Familienmitglieder. Entsprechend wächst der gesellschaftliche Druck, auch ihre Versorgung stärker zu berücksichtigen.

Laut „Infobae“ ist Italien damit das erste Land weltweit, das eine solche spezifische Arbeitsfreistellung für Haustiere ermöglicht. Die Lizenz ist jedoch klar begrenzt:

  • maximal drei Tage pro Jahr
  • nur mit tierärztlicher Bescheinigung
  • nur bei tatsächlicher Notwendigkeit der Betreuung
  • teilweise mit Gehaltsfortzahlung, je nach Vereinbarung
     

Die Regelung soll Missbrauch verhindern und gleichzeitig sicherstellen, dass Tiere im Krankheitsfall nicht sich selbst überlassen bleiben.

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Gerichtsurteil als Auslöser für die Haustier-Lizenz

Die Grundlage für diese Entwicklung liegt bereits einige Jahre zurück. Ein viel beachteter Fall aus dem Jahr 2017 brachte das Thema erstmals vor Gericht.

Wie das Magazin „stern“ berichtet, hatte eine Mitarbeiterin einer Universität in Rom zwei freie Tage beantragt, um ihren schwer kranken Hund zu versorgen. Nachdem ihr Arbeitgeber dies zunächst abgelehnt hatte, zog sie mit Unterstützung der Tierschutzorganisation LAV vor Gericht – mit Erfolg.

Die Entscheidung fiel zugunsten der Arbeitnehmerin: Die Pflege eines kranken Haustiers könne als „schwerwiegender persönlicher oder familiärer Grund“ gelten. Zudem argumentierten die Richter, dass eine unterlassene Versorgung als Verstoß gegen den Tierschutz gewertet werden könnte. Dieses Urteil legte den Grundstein für die heutige Regelung.

Wie ist die Rechtslage in Deutschland?

Auch in Deutschland fragen sich viele Halterinnen und Halter, ob sie bei einem kranken Haustier kurzfristig der Arbeit fernbleiben dürfen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung gibt es bislang jedoch nicht, wie das Tiermagazin „PETBOOK“ berichtet.

Ganz ausgeschlossen ist eine kurzfristige Abwesenheit trotzdem nicht. Das Portal „nordbayern.de“ schreibt, in Einzelfällen kann § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs relevant werden. Danach behalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ihren Lohn, wenn sie für eine verhältnismäßig kurze Zeit unverschuldet an der Arbeit gehindert sind. Ob ein tiermedizinischer Notfall darunter fällt, hängt allerdings vom Einzelfall und oft auch vom Arbeitsvertrag ab.

Entscheidend ist, dass es sich tatsächlich um einen akuten Notfall handelt. Geplante Impfungen, Entwurmungen oder Routinekontrollen reichen in der Regel nicht aus. Anders kann es sein, wenn ein Tier plötzlich schwer erkrankt, verletzt wurde oder anderweitig sofort tierärztlich versorgt werden muss.

Wichtig ist außerdem, den Arbeitgeber umgehend zu informieren und die Situation offen zu schildern. In der Praxis bleiben häufig nur pragmatische Lösungen wie ein Urlaubstag, unbezahlte Freistellung, das Nacharbeiten versäumter Stunden oder – wenn möglich – Homeoffice.

Eigenmächtiges Fernbleiben ist dagegen riskant und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Warum das Thema an Bedeutung gewinnt

Die Diskussion zeigt einen grundlegenden gesellschaftlichen Wandel: Haustiere werden immer stärker als emotionale Bezugswesen wahrgenommen.

Gerade bei schweren Erkrankungen oder Operationen stehen Halterinnen und Halter oft vor einem Dilemma zwischen Beruf und Verantwortung. Die italienische Regelung versucht, genau hier anzusetzen – mit klaren Grenzen, aber auch mit einem neuen Verständnis für Tierwohl im Alltag.