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Hobbyzüchterin hatte sich gewehrt

Gericht entscheidet: Sphynx-Katzen müssen wegen Qualzucht kastriert werden

Sphynx-Katze (Symbolbild): Die Rasse verfügt oftmals nicht über Tasthaare.
Sphynx-Katze (Symbolbild): Die Rasse verfügt oftmals nicht über Tasthaare. Getty Images
Gerichtsstreit um zwei haarlose Sphynx-Katzen: Eine Hobbyzüchterin lehnte die Kastration ab – doch das Gericht hält den Eingriff für nötig.

In einem Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden, dass die von der Behörde angeordnete Kastration von zwei Katzen der Rasse „Canadian Sphynx“ rechtlich zulässig ist. Nach Auffassung des Gerichts liegt hier ein Fall von Qualzucht vor. Der entsprechende Beschluss wurde bereits in der vergangenen Woche gefasst und nun veröffentlicht.

Fehlende Tasthaare als Grund für das Eingreifen

Zur Begründung hieß es vom Gericht: Die Tiere verfügten nicht über funktionsfähige Tasthaare, also den sogenannten Vibrissen, die für Orientierung, Beutefang und Sozialverhalten wichtig sind. Ihr Fehlen führe zu dauerhaften Einschränkungen und Leiden.

Die Besitzerin der beiden Tiere, die eine Hobbyzucht unterhält, wollte die Entscheidung der zuständigen Kreisverwaltung Bad Kreuznach nicht hinnehmen. Nachdem ihr Antrag bereits vor dem Verwaltungsgericht Koblenz abgelehnt worden war, hatte auch die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg.

Gericht lehnt chemische Kastration ab

Eine chemische, nur vorübergehende Kastration sei keine gleich geeignete Maßnahme, führte das Gericht aus. Darüber hinaus liege ein besonderes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug im Sinne des Tierschutzes vor, sodass die behördliche Anordnung umgesetzt werden müsse.