XL Bully beißt Mann zu Tode – Halter muss 12 Jahre ins Gefängnis
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Ein Hundehalter ist in England zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden, nachdem sein XL Bully einen 84 Jahre alten Mann tödlich attackiert hatte. Nach Gerichtsangaben, auf die sich die britische Nachrichtenagentur PA beruft, war der Senior im Februar 2025 abends auf dem Heimweg von einem Pub, als ihn der Hund in der Einfahrt eines Hauses angriff. Einen Monat später erlag der Mann seinen schweren Verletzungen.
XL-Bully-Angriff dauerte 45 Minuten
Vor Gericht sei von „katastrophalen Gesichtsverletzungen“ die Rede gewesen. Der Angriff habe 45 Minuten gedauert. Währenddessen sei das Opfer durchgehend bei Bewusstsein gewesen und habe unerträgliche Schmerzen erlitten. Bewaffnete Polizisten erschossen den 46 Kilogramm schweren Hund namens „Toretto“ mit zehn Schüssen, schreibt PA. Spätere Untersuchungen hätten ergeben, dass Toretto bereits angefangen hatte, den Mann bei lebendigem Leib zu fressen.
Gericht spricht von „Katalog von Versäumnissen“
Der 31 Jahre alte Angeklagte wurde für schuldig befunden, Halter eines gefährlich außer Kontrolle geratenen Hundes gewesen zu sein. Ein „Katalog von Versäumnissen“ habe zu dem Angriff geführt. So sei der Hund nur unzureichend gesichert gewesen – auf einer Terrasse durch ein Tor mit einem Riegel.
Zudem bekannte sich der Hundehalter schuldig, einen XL Bully ohne Ausnahmegenehmigung gehalten zu haben. Seit Februar 2024 ist die Haltung von XL Bullies in Großbritannien verboten, es sei denn, die Tiere wurden bereits vor Inkrafttreten des Verbots registriert.
XL Bully in Deutschland: Das gilt für Halterinnen und Halter
In Deutschland ist der Amerikanische XL Bully bislang nicht als eigene Rasse klassifiziert und taucht deshalb nicht in den Listen gefährlicher Hunde auf. Anders ist das bei Rassen wie Pitbull Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier oder American Staffordshire Terrier. Für sie gilt auch ein Importverbot.
Eine bundesweit einheitliche Regelung zur Haltung von Kampfhunden gibt es in Deutschland jedoch nicht. Welche Hunde als gefährlich gelten, bestimmen die einzelnen Bundesländer. Je nach Wohnort gelten daher Vorgaben wie Genehmigungspflicht, Leinen- und Maulkorbzwang oder Versicherungspflicht.
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