XL Bully Sam soll seinen Halter totgebissen haben – doch dessen Bruder kämpft um ihn
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Ob der Bruder des Mannes, der mutmaßlich von seinem eigenen Hund getötet wurde, den Rüden behalten darf, soll nun vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg geklärt werden. Der Landkreis Vechta (Niedersachsen), in dessen Zuständigkeit Sam nach dem Todesfall untergebracht wurde, weigert sich bislang, den Hund herauszugeben. Deshalb hat der Bruder des im Januar Verstorbenen Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, wie ein Sprecher des Gerichts bestätigte. Zuvor hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet.
Der Vorfall ereignete sich in Lohne im Landkreis Vechta: Dort soll der American Bully XL seinen 33-jährigen Halter zu Tode gebissen haben. Eine Spaziergängerin fand den Mann am 8. Januar reglos in einem Graben an der Straße. Neben ihm befand sich Sam, der seinem toten Besitzer nicht von der Seite wich und gegenüber Polizei und Rettungskräften aggressiv reagierte.
Wesenstest für Sam und Proteste durch Petitionen
Um über die Zukunft des Hundes zu entscheiden, ließ der Landkreis Vechta Sam einem Wesenstest unterziehen. Diesen Test bestand der Rüde. Damit sei grundsätzlich eine Vermittlung des Hundes an eine neue Bezugsperson möglich, hatte der Landkreis damals mitgeteilt.
Schon zuvor hatten zehntausende Unterstützer eine Petition unterzeichnet, die verhindern sollte, dass Sam eingeschläfert wird. Eine weitere Online-Petition verlangte außerdem unter anderem eine zweite rechtsmedizinische Begutachtung sowie eine öffentliche Dokumentation des Wesenstests.
Landkreis: Bedingungen für Hundehaltung noch nicht erfüllt
Der Bruder, der laut dem Bericht der Zeitung gemeinsam mit dem Verstorbenen und Sam in einer Wohngemeinschaft lebte, möchte den XL Bully nun selbst wieder bei sich aufnehmen. Nach Angaben der Zeitung verweigert der Landkreis ihm bislang jedoch die Herausgabe des Tieres, wie der Anwalt des Bruders erläutert.
„Aktuell sind noch nicht alle Antragsvoraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes sowie für die damit einhergehende Herausgabe des Hundes erfüllt“, teilte eine Sprecherin des Landkreises Vechta mit.
Laut Gerichtssprecher ist derzeit noch offen, wann das Verwaltungsgericht Oldenburg über die Klage entscheiden wird.
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