Reisen mit Hund und Katze: Diese EU-Regeln gelten jetzt
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Wer privat mit Hund, Katze oder Frettchen in der EU verreist, muss seit dem 22. April 2026 einige angepasste Vorgaben beachten. Die Grundregeln bleiben zwar bestehen, mehrere Punkte sind jetzt aber genauer geregelt. Das betrifft vor allem die Zahl der Tiere pro Fahrzeug, die Anforderungen an Reisedokumente und bestimmte Fälle bei Fahrten über EU-Grenzen hinaus. Wie die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland mitteilt, sollen die neuen Vorschriften die bestehenden Regeln präzisieren und die Sicherheit von Tieren verbessern.
Für Halterinnen und Halter heißt das vor allem: Vor der Reise lohnt sich ein genauer Blick auf Unterlagen und Route.
Maximal fünf Tiere pro Fahrzeug
Eine der wichtigsten Klarstellungen betrifft die Zahl der Tiere bei privaten Fahrten. Pro Fahrzeug dürfen künftig maximal fünf Tiere mitgeführt werden. Diese Vorgabe gilt für die nichtgewerbliche Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen, etwa bei Urlaubsreisen oder Umzügen.
Damit will die EU private Reisen klarer von gewerblichen Tiertransporten abgrenzen. Wie das Magazin „auto motor und sport“ berichtet, dürfte diese Grenze im Alltag besonders relevant sein, weil sie private Mitnahme und gewerblichen Transport deutlicher voneinander trennt.
Diese Voraussetzungen bleiben bestehen
An den grundlegenden Reisevorgaben ändert sich nichts. Hunde, Katzen und Frettchen müssen weiterhin eindeutig identifizierbar sein, in der Regel per Mikrochip, und einen gültigen Tollwutschutz haben.
Auch bei den Unterlagen bleibt das bekannte Prinzip bestehen:
- Für Reisen innerhalb der EU ist ein gültiger europäischer Heimtierausweis nötig.
- Für Reisen aus einem Nicht-EU-Land in die EU wird ein gültiges EU-Tiergesundheitszeugnis benötigt.
- Je nach Herkunftsland kann zusätzlich ein Tollwut-Antikörpertest vorgeschrieben sein.
Genauere Vorgaben für Reisen über die EU hinaus
Die neuen Vorschriften regeln außerdem präziser, was bei Fahrten über die EU-Grenzen hinaus gilt. Das betrifft die Einreise aus einem Nicht-EU-Land, die Durchreise durch die EU und Fälle, in denen einem Tier die Einreise in ein Drittland verweigert wird und es wieder in die EU zurückkehren muss. So sollen Kontrollen einheitlicher ablaufen und Missverständnisse vermieden werden.
Bei Dokumenten zählen künftig mehr Details
Im Alltag ändern sich die nötigen Unterlagen nicht grundsätzlich, wohl aber die Anforderungen an ihren Inhalt. Künftig ist genauer festgelegt, welche Angaben in Ausweisdokumenten und Bescheinigungen stehen müssen. Dazu gehört unter anderem der Code des Herkunftslandes des Tieres.
Die Änderungen kommen in mehreren Schritten
Nicht alle Vorgaben greifen gleichzeitig. Die Einführung läuft stufenweise:
- seit 22. April 2026: die meisten neuen Anforderungen gelten
- ab 1. Oktober 2026: neue Tiergesundheitsbescheinigungen werden verpflichtend
- ab 1. Januar 2028: neue Identifizierungsanforderungen und aktualisierte Heimtierpässe werden verbindlich
Wenn du mit deinem Tier verreisen möchtest, solltest du vorab alle Unterlagen sorgfältig kontrollieren. So lässt sich vermeiden, dass es bei Kontrollen oder an der Grenze zu Problemen kommt.
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