EU-Parlament beschließt Chip-Pflicht für Hunde und Katzen – was Halter jetzt wissen müssen
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Ein neues EU-Gesetz soll den Handel mit Hunden und Katzen europaweit stärker regulieren und erstmals einheitliche Standards in allen Mitgliedstaaten einführen. Das Europäische Parlament hat die Verordnung verabschiedet, die Zucht, Haltung, Rückverfolgbarkeit, Einfuhr und Umgang mit Hunden und Katzen EU-weit erstmals verbindlich regelt. Für Halterinnen und Halter bedeutet das Gesetz vor allem eine künftige Mikrochip-Pflicht und Registrierungspflicht.
Der Handel mit Hunden und Katzen hat laut Europäischem Parlament mit einem Jahresumsatz von 1,3 Milliarden Euro deutlich zugenommen. Rund 44 Prozent der EU-Bevölkerung haben ein Haustier, 74 Prozent wünschen sich besseren Schutz für ihre Tiere. Die EU-Kommission gibt an, dass etwa 60 Prozent der Halterinnen und Halter ihr Tier über das Internet kaufen.
Neue EU-Vorschriften für Hunde und Katzen: Chip-Pflicht und Registrierung
Kern der Verordnung ist die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung aller in der EU gehaltenen Hunde und Katzen – einschließlich Tiere in Privatbesitz. Sie müssen künftig mit einem Mikrochip versehen und in einer nationalen Datenbank erfasst werden. Das Gesetz legt dafür gestaffelte Übergangsfristen fest.
Verkäufer, Züchter und Tierheime haben vier Jahre Zeit, die Anforderungen umzusetzen. Für dich als Halterin oder Halter gelten längere Fristen: Die Chip-Pflicht und Registrierung werden nach zehn Jahren für Hunde und nach 15 Jahren für Katzen verbindlich.
Bisher gibt es in Deutschland keine allgemeine Chip- und Registrierungspflicht für alle Hunde und Katzen. Viele Städte und Bundesländer haben aber bereits Regeln.
Verbot von Zucht mit engen Verwandten und extremen Merkmalen
Die Verordnung schreibt außerdem vor, wie Hunde und Katzen künftig gezüchtet werden dürfen.
Verboten wird die Zucht zwischen folgenden Verwandtschaftskonstellationen:
- Eltern und Nachkommen
- Großeltern und Enkelkinder
- Geschwister und Halbgeschwister
Zusätzlich soll eine Zucht untersagt werden, bei der gezielt übertriebene körperliche Merkmale angestrebt werden, die mit Gesundheitsrisiken für die Tiere verbunden sein können. Das Gesetz richtet sich damit gegen Praktiken, bei denen gesundheitliche Einschränkungen in Kauf genommen werden, um bestimmte äußerliche Eigenschaften zu erzielen.
Verbote bei Haltung und Ausrüstung
Neben den Zuchtregelungen nimmt das EU-Gesetz auch konkrete Haltungsbedingungen in den Blick.
Die Verordnung sieht folgende Verbote vor:
- Verstümmelung für Shows, Ausstellungen oder Wettbewerbe
- Anbinden an Gegenstände, sofern nicht aus medizinischen Gründen erforderlich
- Einsatz von Stachel- oder Würgehalsbändern ohne integrierte Sicherheitsvorrichtung
Einfuhr von Hunden und Katzen aus Nicht-EU-Ländern
Ein weiterer Schwerpunkt der Verordnung betrifft Hunde und Katzen aus Drittstaaten. Die neuen Regeln sollen Lücken schließen, über die Tiere bislang als nichtgewerbliche Heimtiere in die EU gebracht und anschließend verkauft werden konnten. Die Bestimmungen gelten daher sowohl für kommerzielle Einfuhren als auch für den nicht kommerziellen Transport.
Tiere, die zum Verkauf aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, müssen bereits vor ihrer Einreise mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer nationalen Datenbank registriert sein. Für dich als Halterin oder Halter gilt eine Vorregistrierungspflicht, wenn du mit Hund oder Katze in die EU einreist: Gechippte Tiere müssen mindestens fünf Arbeitstage vor der Einreise in einer Datenbank erfasst werden, sofern sie nicht bereits in der Datenbank eines EU-Landes registriert sind.
Abstimmung im Europäischen Parlament
Die Berichterstatterin und Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Veronika Vrecionová (EKR, Tschechien), erklärte in der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments:
„Heute haben wir einen wichtigen Schritt gemacht, um den Handel mit Hunden und Katzen in der EU zu regulieren. Unsere Botschaft ist klar: Ein Haustier ist ein Familienmitglied, kein Objekt oder Spielzeug. Wir haben endlich strengere Regeln für die Zucht und Rückverfolgbarkeit, die uns helfen werden, gegen diejenigen vorzugehen, die Tiere als Mittel zur Erzielung eines schnellen Profits sehen. Gleichzeitig schaffen wir einheitliche Wettbewerbsbedingungen für verantwortungsvolle Züchter in der EU."
Bevor das EU-Gesetz zum Schutz von Hunden und Katzen in Kraft treten kann, muss der Rat der Europäischen Union der Verordnung noch zustimmen.
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