Steuermarke für den Hund: Muss das Tier die Hundemarke tragen?
Daniel Geradtz
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Die Steuermarke für den Hund gilt als Beweis, dass die Hundesteuer gezahlt wurde. Ob das Tier sie deswegen immer am Halsband tragen muss, ist ortsabhängig.
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Das hat es mit der Steuermarke für den Hund auf sich
In Deutschland erheben die Kommunen Hundesteuer. Laut dem Bundesfinanzministerium werden mit ihr vor allem ordnungspolitische Ziele verfolgt. Das heißt, sie soll dazu beitragen, die Anzahl der gehaltenen Hunde zu reduzieren.
- Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen in den kommunalen Haushalt ein.
- Die erhobenen Steuern sind allerdings nicht zweckgebunden. Kommunen sind also nicht verpflichtet, sie für Zwecke aufzuwenden, die im Zusammenhang mit Hunden stehen.
- Somit kann die Hundesteuer für allgemeine Belange eingesetzt werden, sodass jeder Bürger und jede Bürgerin von ihr profitieren kann.
- Hundehalter und Hundehalterinnen erhalten die Hundemarke, nachdem sie ihr Tier zur Hundesteuer angemeldet haben. Auf dieser ist eine Zahl eingeprägt, durch die das Tier zugeordnet werden kann.
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Wann ein Hund die Steuermarke tragen muss
Ob Hunde tatsächlich immer ihre Marken tragen müssen, kann nicht eindeutig beantwortet werden. Denn in Deutschland gelten dazu unterschiedliche Regelungen.
- Beispielsweise schreibt die Stadt Augsburg in Bayern das Tragen der Steuermarke vor, wenn sich ein Hund außerhalb der Wohnung oder eines umzäunten Geländes aufhält.
- Diese Regelung deckt sich mit dem bayerischen Steuergesetz, in dem es heißt, dass die Marke auf Verlangen vorgezeigt werden muss.
- In Hamburg müssen Hunde verpflichtend einen Mikrochip tragen. Er kann ausgelesen werden und beinhaltet auch Daten zur Hundesteuer. Eine gesonderte Hundemarke gibt es deswegen nicht mehr.
- Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Steuermarke immer am Halsband oder am Geschirr des Hundes lassen, sofern eine Marke vorhanden ist. So können beim Besuch fremder Städte Zweifel ausgeräumt werden.