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Hygiene und Sauberkeit

Hundehaufen einfach liegen lassen? Diese Bußgelder drohen in deinem Bundesland

Hund macht auf die Wiese: Wenn du den Kot nicht entfernst, kann das Folgen für Mensch, Tier und Umwelt haben.
Hund macht auf die Wiese: Wenn du den Kot nicht entfernst, kann das Folgen für Mensch, Tier und Umwelt haben. Getty Images
Hundekot liegenzulassen kann teuer werden und birgt Risiken für Mensch, Tier und Umwelt. In den Bundesländern gelten unterschiedliche Bußgeldregelungen.

Hundekot liegen zu lassen ist nicht nur rücksichtslos, sondern kann auch gesundheitliche, ökologische und rechtliche Folgen haben. Für Hundehalterinnen und Halter gehört es deshalb zur Verantwortung, die Hinterlassenschaften ihres Tieres immer zu entfernen. Das schützt andere Menschen, Tiere und die Umwelt – und bewahrt im Zweifel auch vor einem Bußgeld.

Wie das Nachhaltigkeitsportal „Utopia“ schreibt, ist Hundekot weit mehr als nur ein hygienisches Ärgernis. In den Ausscheidungen können Parasiten, Würmer, Bakterien und andere Krankheitserreger enthalten sein, die für andere Hunde, Nutztiere und auch für Menschen problematisch werden können. Besonders Kinder und immungeschwächte Personen gelten als gefährdet, wenn sie mit verunreinigten Flächen in Kontakt kommen.

Hundekot liegen lassen: Warum das zum Problem wird

Auf Gehwegen, in Parks, auf Wiesen oder an Wegrändern sorgt Hundekot regelmäßig für Ärger. Wer hineintritt, nimmt den Schmutz mit nach Hause, auf Grünflächen stört er andere Erholungssuchende und auf Spielplätzen ist er besonders problematisch. Dazu kommt: Auch wenn ein Haufen nach einiger Zeit verschwindet, können Krankheitserreger in der Umgebung zurückbleiben.

Für die Umwelt ist Hundekot ebenfalls belastend. Anders als die Ausscheidungen von Pflanzenfressern eignet er sich nicht als natürlicher Dünger. Gelangt er in Böden oder Gewässer, kann er Nährstoffeinträge verursachen und damit natürliche Kreisläufe stören. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verschlechtert Hundekot außerdem die Qualität von Futterpflanzen und kann im schlimmsten Fall Nutztiere gefährden.

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Hundekot entsorgen: Diese Pflicht gilt im öffentlichen Raum

Wer mit seinem Hund im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss den Kot in aller Regel entfernen. Das gilt vor allem auf Straßen, Gehwegen, in Grünanlagen, auf Plätzen und an anderen öffentlich genutzten Orten. Hundekot einfach liegen zu lassen, wird vielerorts als Ordnungswidrigkeit behandelt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Laut dem Verbraucherportal „Bußgeldkatalog“ gibt es in Deutschland kein einheitliches Bundesgesetz nur für Hundekot, stattdessen regeln Länder und Kommunen die Ahndung. Deshalb unterscheiden sich die Strafen je nach Bundesland teils deutlich.

Bußgeld für Hundekot: Diese Strafen gelten in den Bundesländern

Wer Hundekot auf öffentlichen Plätzen liegen lässt, muss je nach Bundesland mit folgenden Bußgeldern rechnen (Stand: Januar 2026).

  • Baden-Württemberg: 25 bis 150 Euro
  • Bayern: 20 bis 150 Euro
  • Berlin: 35 Euro
  • Brandenburg: 10 bis 20 Euro
  • Bremen: 35 bis 70 Euro
  • Hamburg: 30 bis 100 Euro
  • Hessen: 20 Euro
  • Mecklenburg-Vorpommern: 10 bis 20 Euro
  • Niedersachsen: 50 bis 100 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: 10 bis 100 Euro
  • Rheinland-Pfalz: 10,23 bis 25,56 Euro
  • Saarland: 10 bis 30 Euro
  • Sachsen: 10 bis 100 Euro
  • Sachsen-Anhalt: keine genauen Angaben, schätzungsweise 10 bis 150 Euro
  • Schleswig-Holstein: 10 bis 20 Euro
  • Thüringen: 20 Euro
     

Je nach Gemeinde können im Einzelfall abweichende Sätze gelten. Vor allem auf sensiblen Flächen wie Spielplätzen oder stark frequentierten Gehwegen kann ein Verstoß besonders ernst genommen werden.

Hundekot auf Wiesen, Feldern und im Garten

Besonders heikel ist Hundekot auf landwirtschaftlichen Flächen. Bleibt er auf Wiesen oder Weiden liegen, kann er Futter verunreinigen und damit auch zum Risiko für Nutztiere werden. Deshalb sollten Hundehalterinnen und Halter ihre Tiere an solchen Orten besonders aufmerksam begleiten und die Hinterlassenschaften immer sofort beseitigen.

Auch im Garten oder auf Privatgrundstücken kann Hundekot zum Streitpunkt werden. Hinterlässt ein Hund regelmäßig Kot im Vorgarten oder auf Gemeinschaftsflächen, belastet das das nachbarschaftliche Verhältnis erheblich. Wird die Verschmutzung nicht beseitigt, kann das je nach Situation ordnungsrechtliche oder mietrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Hundekot richtig entsorgen: So geht es hygienisch

Hundekot gehört in den Restmüll. Das gilt auch dann, wenn der Beutel als biologisch abbaubar gekennzeichnet ist. Für unterwegs ist es sinnvoll, immer ausreichend Beutel dabeizuhaben und volle Beutel bis zum nächsten Mülleimer sicher zu transportieren.

Hilfreich sind dabei ein paar einfache Maßnahmen:

  • Beutel über die Hand stülpen und den Kot wie mit einem Handschuh aufnehmen.
  • Beutel nach dem Umdrehen gut verknoten.
  • Möglichst viel Luft herausdrücken, damit er sich besser transportieren lässt.
  • Volle Beutel unterwegs geruchsdicht in einem geeigneten Behälter aufbewahren.
     

Wichtig ist außerdem, gefüllte Beutel nicht am Wegesrand oder im Gebüsch liegenzulassen. Dadurch verschwindet das Problem nicht, sondern wird nur verlagert.

Fazit: Hundekot liegenzulassen hat Folgen

Hundekot sollte immer eingesammelt werden – aus Rücksicht, aus hygienischen Gründen und wegen der möglichen Strafen. Die Hinterlassenschaften deines Hundes können Menschen, Tiere und Umwelt belasten, wenn sie nicht beseitigt werden. Gleichzeitig ist die Pflicht zur Entsorgung in vielen Fällen klar geregelt. 

Wer verantwortungsvoll handelt, vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern trägt auch zu einem sauberen und entspannten Miteinander bei. Hundehaltung endet eben nicht an der Leine, sondern zeigt sich auch im Umgang mit den Hinterlassenschaften.