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Hund adoptieren: Experte erklärt, welche Kosten und Pflichten auf dich zukommen

Hunde im Tierheim: Mit einer Adoption gehen auch Pflichten einher.
Hunde im Tierheim: Mit einer Adoption gehen auch Pflichten einher. Getty Images
Einen Hund zu adoptieren bringt Verantwortung mit sich. Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer erklärt, was es bei Vertrag, Kosten und Versicherung zu beachten gibt.

Wer im Tierheim einen Hund aussucht, unterschreibt oft keinen klassischen Kaufvertrag, sondern meist einen sogenannten Überlassungsvertrag. Danach bleiben viele Vereine rechtlich Eigentümer des Hundes und räumen den Halterinnen und Haltern nur ein Nutzungsrecht ein. Das soll sicherstellen, dass das Tier gut versorgt ist. Typisch für solch einen Vertrag sind Klauseln, nach denen der Hund beispielsweise nicht weiterverkauft oder zur Zucht genutzt werden darf. Manche Vereine behalten sich auch vor, Nachkontrollen im neuen Zuhause zu machen. Nicht alle Vertragsklauseln sind allerdings im Einzelfall auch wirksam.

Ein Hund kann viel Freude machen, aber auch Schäden verursachen. Springt der Vierbeiner zum Beispiel voller Begeisterung einem Radfahrer ins Rad oder zerkratzt beim Nachbarn das teure Ledersofa, haftet die Halterin oder der Halter. Und zwar unbegrenzt, auch wenn sie oder ihn selbst gar keine Schuld trifft. Deshalb rate ich unbedingt zu einer Haftpflichtversicherung für Hundehalterinnen und Hundehalter. 

In vielen Bundesländern ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Sie übernimmt die Kosten für Personen- und Sachschäden und schützt Tierbesitzerinnen und -besitzer so vor hohen Forderungen. Ergänzend kann eine Kranken- oder OP-Versicherung für den Hund sinnvoll sein. Die übernimmt zumindest einen Teil der Tierarztkosten, die schnell mehrere tausend Euro betragen können.

Tobias Klingelhöfer ist Rechtsanwalt und seit vielen Jahren als Rechtsexperte für die ARAG tätig. Er ist Teil des EXPERTS Circle, einem Netzwerk versierter Fachleute. Er ist Teil unseres EXPERTS Circle. Die Inhalte stellen seine persönliche Auffassung auf Basis seiner individuellen Expertise dar.

Welche Kosten auf Halterinnen und Halter zukommen

Die Vermittlungsgebühr im Tierheim ist oft der erste Posten. Sie beträgt 150 bis 500 Euro. Der Betrag variiert je nach Region und Organisation, deckt aber meist Impfungen, Chippen und Kastration ab. 

Danach geht es ans Einrichten: Körbchen, Näpfe, Leinen, Spielzeug – dabei kann schnell ein mittlerer dreistelliger Betrag zusammenkommen. Zudem schlagen Futter, Routineuntersuchungen, Zahnbehandlungen und Impfungen zu Buche. Wer Pech hat und ein Tier mit chronischen Krankheiten adoptiert, muss auch mit laufenden Medikamentenkosten rechnen. Nicht vergessen: Auch die Hundesteuer ist jährlich fällig und kann je nach Kommune deutlich variieren.

Hund adoptieren: Chancen und Stolpersteine

Der große Vorteil einer Adoption: Man gibt einem Tier, das vielleicht Schlimmes erlebt hat, ein neues Zuhause. Viele Adoptivhunde sind dankbar, besonders anhänglich und schon an Menschen gewöhnt. Außerdem sparen Halterinnen und Halter anfangs oft Kosten, weil Tierheime ihre Schützlinge in der Regel bereits medizinisch versorgen.

Doch nicht jeder Adoptivhund ist ein unbeschriebenes Blatt. Manche Tiere bringen Ängste mit, haben schlechte Erfahrungen gemacht oder mussten sich lange im Zwinger behaupten. Das kann sich in Unsicherheit, Dominanz oder Angst in und vor bestimmten Situationen äußern. Wer adoptiert, braucht also Geduld, Konsequenz und im Zweifel auch professionelle Hilfe durch eine Hundeschule.

Wer einen Hund adoptiert, sollte sich die ersten Wochen viel Zeit für das neue Familienmitglied nehmen. Doch grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich bei der Betreuung die Unterstützung einer Hundetagesstätte (Huta) zu holen. Dort können Hunde tagsüber betreut, beschäftigt und sozialisiert werden, während Frauchen oder Herrchen arbeiten. 

Für Adoptivhunde kann eine Huta eine gute Chance sein, Schritt für Schritt andere Hunde kennenzulernen und Alltagsstrukturen zu erleben. Allerdings hängt es stark vom Charakter des Tieres ab. Ein junger, verspielter Hund profitiert meist von der Gesellschaft, ein ängstlicher Adoptivhund kann in einer großen Gruppe zunächst überfordert sein. Deshalb rate ich, die Einrichtung genau anzuschauen: Gibt es kleine Gruppen? Werden die Hunde nach Temperament getrennt? Sind geschulte Betreuerinnen und Betreuer vor Ort?

Vorausgesetzt der Arbeitgeber hat nichts dagegen und auch das Kollegium legt kein Veto ein, ist es natürlich auch möglich, den Hund mit ins Büro zu nehmen. Mein Tipp: Eine Art Vertrag für Hunde am Arbeitsplatz beziehungsweise eine Betriebsvereinbarung für Bürohunde sind hier nützlich. Hundehalterinnen und -halter sollten sich die Erlaubnis schriftlich geben lassen und auch das Einverständnis der Kollegen schriftlich festhalten.

Dogsharing bei Adoptivhunden?

Dogsharing, also die gemeinsame Betreuung eines Hundes durch mehrere Personen, ist bei Adoptivhunden grundsätzlich möglich, erfordert aber besondere Vorsicht. Adoptivhunde brauchen oft Sicherheit, klare Routinen und eine feste Bezugsperson. Ein häufiger Wechsel kann Stress, Unsicherheit oder Verhaltensauffälligkeiten fördern. 

Wer Dogsharing plant, sollte sich gut absprechen, klare Regeln für Fütterung, Spaziergänge und Erziehung aufstellen und den Hund langsam an wechselnde Bezugspersonen gewöhnen. Bei dieser Variante sollte nur eine Person der rechtlich handelnde Eigentümer sein, um Haltungsfragen und andere juristische Belange leichter zu klären.